Patienten & Besucher

Rechte der Patienten

Während Ihres Aufenthaltes bei uns ist es unsere Aufgabe, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten medizinisch und pflegerisch bestmöglich zu betreuen. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen!

Patienten, die sich uns anvertrauen, haben individuelle Rechte und Ansprüche, die wir achten und anerkennen. Dazu gehören die allgemeinen Menschenrechte sowie ihre gesetzlich verankerten Rechte. Aus unserer Tradition heraus – mit unserem Gesellschafter, der DRK-Schwesternschaft Berlin e. V. – respektieren wir ebenso die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

Im Falle einer medizinischen Behandlung werden Sie als Patient häufig mit wichtigen Entscheidungen konfrontiert. Wir möchten Sie informieren, damit Sie alle notwendigen Entscheidungen eigenverantwortlich treffen können und sich sicherer fühlen. Ihre Einwilligung in die jeweilige Maßnahme ist die Grundlage jeder ärztlichen Behandlung, daher werden wir Ihre Entscheidungen selbstverständlich achten.

Sollten wir unseren eigenen Ansprüchen einmal nicht genügen, lassen Sie es uns wissen. Nur so können wir in Ihrem und im Interesse aller anderen Patienten unsere Leistungen so erbringen, wie Sie es erwarten und wie es unser Auftrag ist.

Ihre Behandlung und Pflege

Sie haben Anspruch auf eine qualifizierte medizinische und pflegerische Betreuung.

Sie haben Anspruch darauf, in die Behandlungsentscheidungen und in den Behandlungsverlauf einbezogen zu werden. Sie haben Anspruch auf eine angemessene Einschätzung und Behandlung Ihrer Schmerzen.

Sie haben Anspruch darauf, während Ihres Aufenthaltes keinen vermeidbaren körperlichen, geistigen oder materiellen Schaden zu nehmen.

Sie haben Anspruch darauf, dass alle Ihre Angaben und Daten vertraulich behandelt werden. Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz werden eingehalten. Alle Mitarbeiter unseres Hauses unterliegen der Schweigepflicht.

Ihr Wunsch, Besuch zu empfangen, wird durch Besuchszeiten geregelt. Sollten die festgelegten Zeiten den Besuch Ihrer Angehörigen und Freunde nicht ermöglichen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Pflege.

In unserer Sorge um Ihre Genesung empfehlen wir die Einhaltung der Ruhezeiten; diese sind in der Hausordnung geregelt.

Die Wahrung Ihrer Würde

Sie haben Anspruch darauf, dass bei allen Maßnahmen (bei Untersuchungen, bei der Behandlung und bei der Pflege) Ihre Menschenwürde geachtet und geschützt wird.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre Privatsphäre respektiert und gewahrt wird.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre religiösen und weltanschaulichen Einstellungen geachtet werden. Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihnen behilflich sein, mit einem Vertreter Ihrer Glaubensrichtung Kontakt aufzunehmen.

In jedem unserer Krankenhäuser vertritt ein unabhängiger Patientenfürsprecher die Anliegen der Patienten und kümmert sich um Ihre Anregungen und Kritik.

In besonderen Situationen handeln wir nach folgenden Grundsätzen:

In akuten Notsituationen werden wir, falls Patienten uns ihren Willen nicht selbst mitteilen können (z. B. in Form einer uns vorliegenden Patientenverfügung), nach ihrem mutmaßlichen Willen handeln.

Den Wunsch eines Patienten, lebensverlängernde Maßnahmen abzubrechen oder zu unterlassen, achten wir, nachdem wir über die Folgen einer solchen Entscheidung ausreichend informiert haben.

Patienten haben an ihrem Lebensende Anspruch auf ein würdevolles Sterben.

Entscheidungen über eine Organspende respektieren wir.

Ihr Recht auf Information

Sie haben Anspruch darauf, über organisatorische Abläufe informiert zu werden.

Die Abteilungsleitung oder deren Vertretung steht Ihnen als erster Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung. Sie wird Sie gegebenenfalls an andere Mitarbeiter vermitteln, die Ihnen gezielt weiterhelfen können.

Sie haben das Recht, über medizinische und pflegerische Maßnahmen im Vorfeld informiert zu werden.

Sie haben das Recht, dass der behandelnde Arzt Sie persönlich in für Sie verständlicher Weise und angemessen aufklärt. Diese Aufklärung beinhaltet auch Informationen über neueste medizinische Entwicklungen.

Sie haben ebenso das Recht, über Situationen, die Sie belasten könnten, nicht aufgeklärt zu werden. In diesem Falle nennen Sie uns bitte die Person Ihres Vertrauens, die statt Ihrer informiert werden soll.

Sie haben das Recht, medizinische und pflegerische Maßnahmen abzulehnen oder abzubrechen. Wir sind verpflichtet, Ihnen in diesem Fall die Folgen Ihrer Entscheidung zu erläutern. Ihre Ablehnung sollte schriftlich erfolgen.

Sie haben das Recht, die Meinung eines weiteren Arztes zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung einzuholen. Wenn Sie es wünschen, werden wir Sie dabei unterstützen. 

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden Unterlagen einzusehen (allerdings ist eine Begrenzung des Einsichtsrechts in bestimmten Fällen gesetzlich vorgesehen).

Zum Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung haben Sie Anspruch auf ein Gespräch über das weitere Vorgehen und über eine mögliche Rehabilitation. Wir beraten Sie auch über die weitere medizinische und pflegerische Betreuung.

Ihre Einwilligungserklärung

Sie wirken an der Entscheidungsfindung bezüglich Behandlung und Pflege aktiv mit.

Die jeweilige Behandlung und Pflege erfolgt mit Ihrer Einwilligung.

Für alle wesentlichen Maßnahmen holen wir Ihr schriftliches Einverständnis ein.