Hausordnung

Gültig für alle Standorte der DRK Kliniken Berlin

Unser Ziel ist es, allen Patientinnen und Patienten bei der Wiederherstellung ihrer Gesundheit zu helfen und die dafür individuell erforderliche Unterstützung zu geben. Durch Ihre Einsicht und Mithilfe kann der Genesungsprozess wesentlich beeinflusst werden. Wir bitten daher alle Patient*innen, Besucher*innen und Mitarbeitenden um Beachtung und verbindliche Einhaltung nachfolgender Hausordnung.

Für bestimmte Bereiche der Klinikstandorte können ergänzende Regelungen getroffen werden, die in den jeweiligen Abteilungen aushängen.

Aufenthalt im Krankenhaus

Wir erwarten respektvollen und achtsamen Umgang mit Patient*innen, Besucher*innen und Mitarbeitenden der DRK Kliniken Berlin. Rücksichtsloses Verhalten, Beleidigungen und Diskriminierungen werden nicht akzeptiert. Die Persönlichkeitsrechte aller sind zu wahren.

Grundsätzlich sind alle Patientinnen und Patienten angehalten, sich vor Verlassen der Station bei der diensthabenden Pflegekraft abzumelden. Das Verlassen des Krankenhausgeländes ist den Patient*innen während des stationären Aufenthaltes nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen oder Beurlaubungen können nur in besonderen Fällen von den zuständigen Ärzt*innen und im Einverständnis mit der Krankenkasse bewilligt werden. Die Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung hängt von der Art der Erkrankung, deren Behandlungsnotwendigkeit sowie dem Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten ab. Wir weisen darauf hin, dass bei eigenmächtigem Verlassen des Geländes kein Versicherungsschutz besteht.

Die Entlassung aus dem Krankenhaus wird von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt veranlasst, sobald die stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich ist. Besteht eine Patientin oder ein Patient auf vorzeitige Entlassung gegen ärztlichen Rat, so haftet das Krankenhaus ebenfalls nicht für etwaige, daraus resultierende Folgen. 

Um der Verbreitung von Infektionen vorzubeugen, dürfen Patientinnen und Patienten mit bestimmten ansteckenden Infektionserkrankungen das Zimmer bzw. die Station nur mit Genehmigung des Personals und nur unter Anwendung besonderer Schutzmaßnahmen verlassen. Hierauf werden die betroffenen Patienten*innen gesondert hingewiesen.

Visiten, Verordnungen und Anweisungen des medizinischen Personals

Wir bitten alle Patientinnen und Patienten, sich während der Visiten möglichst im Krankenzimmer aufzuhalten und ärztliche Verordnungen, Behandlungspläne sowie die Anweisungen des Pflegepersonals zu befolgen.

Mitgebrachte Medikamente dürfen nur in Abstimmung mit den behandelnden Ärzt*innen eingenommen werden.

Kleidung und sonstiges Eigentum

Als Patient der DRK Kliniken Berlin können Sie selbstverständlich Ihre private Kleidung tragen. In besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. für Untersuchungen, Operationen) ist auf Anordnung des Personals krankenhauseigene Kleidung zu verwenden. Ihre eigenen Kleidungsstücke sowie andere persönliche Dinge bewahren Sie bitte in den Schränken der Krankenzimmer auf. Sofern hierfür nicht ausreichende Möglichkeiten bestehen, geben Sie Ihre Privatsachen bitte Ihren Angehörigen mit. Alle Patient*innen werden angehalten, nur notwendige Gegenstände des täglichen Bedarfs mit ins Krankenhaus zu nehmen.

Fundsachen sind bitte an der Kasse oder dem Personal der Pforte/Information gegen Quittung abzugeben.

Wertgegenstände

Bitte lassen Sie Ihre Wertgegenstände, wie Schmuck oder größere Geldbeträge, sowie EC- und Kreditkarten zu Hause oder geben Sie diese Ihren Angehörigen mit. Werden Wertgegenstände oder sonstiges Patienteneigentum dem Krankenhaus in Verwahrung gegeben, so erhalten die Patient*innen darüber eine Quittung und die Sachen werden sicher verschlossen.

Haftung

Für die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände, die nicht in Verwahrung gegeben werden, haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeitenden. Die DRK Kliniken Berlin haften nicht für Fremdverschulden (z.B. bei Diebstahl). Haftungsansprüche wegen Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertsachen oder Nachlassgegenständen, die verwahrt wurden, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis über Verlust oder Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt frühestens mit der Entlassung der Patientin/ des Patienten.

Genuss- und Rauschmittel

Das Rauchen ist in allen Klinikgebäuden sowie auf allen Balkonen untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen auf dem Krankenhausgelände gestattet. Der Konsum alkoholischer Getränke sowie anderer Rausch erzeugender Mittel (inklusive Cannabis) ist auf dem Klinikgelände untersagt. Ausnahmegenehmigungen für Patient*innen bedürfen der ärztlichen Einwilligung.

Sollten bei Patient*innen nicht genehmigte Genuss- und Rauschmittel gefunden werden, kann die Polizei hinzugezogen werden.

Ausnahmereglungen für Mitarbeitende (z.B. anlässlich Betriebsfeiern) werden seitens der Krankenhausleitung getroffen.

Nachtruhe und Besuchsregelung

Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 07.00 Uhr.

Die Besuchszeit ist täglich in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Abweichende Regelungen in einzelnen Bereichen werden entsprechend kenntlich gemacht.
Außerhalb der Besuchszeit sind Patientenbesuche nur nach vorheriger Absprache mit dem Pflegepersonal oder dem ärztlichen Dienst zugelassen.
Zudem ist die Anzahl der Besucher*innen, die gleichzeitig das Krankenhaus/ Krankenzimmer betreten, pro Patient*in auf maximal drei Personen zu beschränken. Ausnahmefälle bedürfen der vorherigen Genehmigung des Stationspersonals.
Alle Besucher*innen sind angehalten, auf die Krankenhausabläufe und das Ruhebedürfnis aller Patient*innen Rücksicht zu nehmen. Während der Visiten oder pflegerischen Tätigkeiten bitten wir Besucher*innen, das Patientenzimmer zu verlassen. Aus pflegerischen oder medizinischen Gründen kann die Besuchszeit seitens des Klinikpersonals individuell angepasst werden.

Nutzung von (Mobil-)Telefonen, Rundfunk- oder Fernsehgeräten

Fühlen sich Mitpatient*innen durch den Betrieb von (Mobil-)Telefonen, Laptops, Tablets, Rundfunk- oder Fernsehgeräten sowie anderen Mediengeräten in ihrem Ruhebedürfnis gestört, ist das Gerät abzuschalten. Bei Nichtbeachtung behält sich das Krankenhauspersonal das Recht zur Abschaltung des Gerätes vor. Zur Nutzung des Gäste-WLANs gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die beim Öffnen der Anmeldeseite veröffentlicht werden.

In einigen gesondert gekennzeichneten Klinikbereichen müssen Mobiltelefone zwingend ausgeschaltet werden, um Störungen medizinischer Geräte zu vermeiden. Wir bitten Sie daher um Beachtung entsprechender Kennzeichnungen.

Ordnungsvorschriften

Die für das Krankenhausgelände erlassenen Verkehrsvorschriften sind zu befolgen.

Ohne explizite Erlaubnis der Krankenhausleitung ist Folgendes nicht gestattet:

  • das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren in das Krankenhaus und auf das Gelände (ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Assistenz- bzw. Therapiehunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen)
  • Glücksspiele um Geld und Geldeswert
  • Kommerzielle Tätigkeit und der Handel mit Gütern aller Art
  • Werbetätigkeit jeder Art (wirtschaftlich, politisch etc. in Form von Plakattieren, Aushängen etc.)
  • das Abhalten von Versammlungen
  • Aufenthalt in den Funktions-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen bzw. den dem Personal vorbehaltenden Räumen des Krankenhauses ohne Erlaubnis
  • Betteln und Hausieren auf dem Gelände und in den Gebäuden
  • Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (u.a. Waffen, Munitions- und Selbstverteidigungsmittel, Explosionsstoffe jeglicher Art)
  • Mitbringen von Topfpflanzen in Patientenzimmer und patientenversorgende Bereiche
  • Nutzung von Flugdrohnen u. ä. auf dem Krankenhausgelände

In den Räumen des Krankenhauses und bei Einrichtungsgegenständen ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Bei mitgebrachten Gegenständen ist für hygienische Unbedenklichkeit Sorge zu tragen. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein und die Funktion aller Sicherheitseinrichtungen darf nicht eingeschränkt werden.

StVO und Parken

Auf dem gesamten Gelände der DRK Kliniken Berlin gilt die Straßenverkehrsordnung.

Es darf nur auf den vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Die DRK Kliniken Berlin erheben eine Parkgebühr gemäß Parkgebührenordnung. Gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr sind grundsätzlich freizuhalten. Die DRK Kliniken Berlin behalten sich das Recht vor, falsch geparkte Autos kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

Das Benutzen von Fahrrädern, E-Bikes, E- Scootern, Skate-Boards usw. ist in allen Gebäuden und auf extra gekennzeichneten Gehwegen des Krankenhausgeländes untersagt. Fahrräder, E-Bikes usw. dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden.

Verpflegung

Die Verpflegung unserer Patient*innen erfolgt nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B. Diäten). Vor Einnahme anderer Lebensmittel ist ggf. die Zustimmung des zuständigen Pflegepersonals einzuholen. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden. Mitgebrachte Lebensmittel dürfen nicht an andere Patient*innen oder Besucher*innen weitergegeben werden.

Ausnahmesituationen

In besonderen Ausnahmesituationen, z.B. bei Brandgefahr, richten Sie sich ausschließlich nach den Anweisungen des Krankenhaus- bzw. Rettungspersonals.

Fotos, Ton- und Filmaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass die Erstellung kommerzieller Foto-, Video- und Tonaufnahmen der Erlaubnis der Krankenhausleitung sowie der dargestellten Personen bedürfen. Ebenso sind derartige Aufnahmen für private Zwecke oder die Veröffentlichung in sozialen Medien ohne Einwilligung der abgebildeten Personen strikt untersagt.

Krankenhauseigentum

Bitte helfen Sie dabei, die Ausstattung unseres Krankenhauses recht lange für alle nachkommenden Patient*innen zu erhalten. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Krankenhauseigentum haftet die jeweilige Patientin/ der Patient bzw. die Besucherin oder der Besucher für den verschuldeten Schaden.

Verletzung der Hausordnung

Patient*innen, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Krankenhauses stören, können – soweit nicht eine bedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu befürchten ist – von der stationären Behandlung ausgeschlossen werden.

Begleitpersonen, Besucher*innen und andere Personen können bei Verstößen aus dem Krankenhaus verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten, welches in der Patientenakte vermerkt wird (Alert-Funktion im ORBIS).

Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt am 01.10.2025 in Kraft und setzt die vorherigen Regelungen außer Kraft.

Wir wünschen unseren Patientinnen und Patienten eine schnelle Genesung.

Die Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin

 

Stand: Februar 2026