Finanzielle Verbesserungen für Auszubildende und Studierende der Pflege, OTA/ATA und Hebammenwissenschaften

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Höhere Vergütungen ab dem 1. August 2026

Mit dem Augustgehalt können sich Auszubildende über höhere Auszahlungen freuen. Denn die Vergütungen wurden angepasst und erhöht – besonders spürbar wirkt sich dies auf die OTA- und ATA-Auszubildenden aus. Sie erhalten bis zu 210 €/brutto pro Monat mehr. Ihre Vergütungen wurden nun an die der Pflegeauszubildenden angeglichen, die wiederum ebenfalls um mindestens 130 Euro pro Monat gestiegen sind. Leicht angehoben wurden zudem die Ausbildungsvergütungen für die Pflegefachassistenz. 

Eine weitere Verbesserung: Für Pflege- und Hebammenstudierende wurde erstmals ein viertes Ausbildungsjahr aufgenommen, für das eine monatliche Vergütung von 1.750€/brutto vorgesehen ist. Außerdem wurden die Zeitzuschläge erhöht und ab dem 1. März 2027 gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden für alle Auszubildenden und Studierenden. 

Insgesamt ist es durch diese Verbesserungen gelungen, weiterhin auch finanziell attraktive Ausbildungsbedingungen anzubieten, die bei den Monatsvergütungen über dem Niveau des TVöD liegen.