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Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie Köpenick

Loge de Guyon-Syndrom

Die nach einem französischen Chirurgen benannte Loge de Guyon ist der kleinfingerseitige Durchtrittsbereich des Ellennervs am Handgelenk. Er wird begrenzt durch Handwurzelknochen, konkret dem Erbsenbein (Os pisiforme) und dem Hakenfortsatz des Hakenbeins (Hamulus ossis hamati). In diesem Bereich findet eine Aufteilung in die beiden Endäste des Nerven, einem tiefen zur Steuerung der Muskeln und einen oberflächlichen, sensiblen Ast für die Übertragung der Empfindsamkeit statt. 

Als Loge de Guyon-Syndrom bezeichnet man die Beschwerden, die durch eine Enge in diesem Bereich entstehen. Ursache hierfür können akute oder chronische oft sportliche oder berufsbedingte Belastungen sein. Nicht untypisch ist die Schädigung durch die Druckbelastung am Radlenker beim Radfahren (Radfahrerlähmung) oder wiederholtes Hämmern mit dem ellenseitigen Handgelenk oder Kleinfingerballens sowie die Überstreckung des Handgelenkes an Gehstützen (Krückenlähmung) Aber auch Ganglien oder Thrombosen bzw Aussackungen (Aneurysma) der begleitenden Gefäße sind bekannt. 

Häufiger ist die Schädigung des tiefen Asts, wodurch es zu einer Kraftminderung der kleinen Handmuskulatur und Problemen beim Abspreizen und Heranführen der Finger kommt. Oft führt die Einschränkung des Ranführens (Adduktion) des Daumens zu Behinderungen beim Schreiben. Im fortgeschrittenen Stadium fallen die Verschmächtigungen der Muskulatur als streckseitig sichtbare Einziehungen zwischen den Mittelhandknochen auf. Bei Einengung des oberflächlichen Astes beklagen die Patienten oft ein pelziges Kribbeln bis hin zum Taubheitsgefühl des Kleinfingers und kleinfingerseitigen Ringfingers. 

Zur Abklärung gehört neben der körperlichen Untersuchung durch einen erfahrenen Handchirurgen ein Röntgenbild, die Messung der Nervenströme beim Neurologen und ggf ein MRT (Kernspintomographie). 

Zu Anfang der Behandlung steht der Versuch der konservativen Therapie, das heißt die Anwendung von Vitamin-B6, entzündungshemmenden Schmerzmitteln, einer nächtlichen Lagerungsschiene bis hin zur lokalen Verabreichung von Kortison. Unabdingbar ist die Vermeidung der beschwerdeauslösenden Tätigkeit. 

Die operative Therapie darf nicht zu lange hinausgezögert werden, da die anhaltende Nervenkompression zu einer dauerhaften Schädigungen führen kann. Der Eingriff, der über einen geschwungenen Hautschnitt am ellenseitigen Handgelenk erfolgt, kann in der Regel ambulant durchgeführt werden. 

Im Rahmen der Nachsorge bietet sich eine kurzzeitige Ruhigstellung des Handgelenkes im Gips für etwa 5 Tage an. Hiernach sind Pflasterverbände ausreichend und es können bereits selbständig Bewegungsübungen der Finger durchgeführt werden. Eine Entfernung des Nahtmaterials erfolgt in der Regel nach etwa 10 Tagen. Abhängig vom Grad der Schädigung kann eine Physio- oder Ergotherapie zum Auftrainieren der verschmächtigten Muskulatur notwendig sein. 

Eine berufliche Tätigkeit kann meist nach etwa 10-14 Tagen wieder aufgenommen werden, bei handwerklichen Berufen gelegentlich etwas verzögert.

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