Impingement (Engpasssyndrom)
Arthroskopische Erweiterung des Gleitraumes für die Sehne
Arthroskopische Erweiterung des Gleitraumes für die Sehne
Das Schultergelenk ist das beweglichste Gelenk des Körpers. Für die ausgedehnte Beweglichkeit sind eine weite Gelenkkapsel, eine tiefliegende Sehnen- und Muskelmanschette direkt um das Gelenk (sogenannte Rotatorenmanschette) und die oberflächliche Muskulatur um das Gelenk erforderlich. Das Schultergelenk wird hauptsächlich durch die 4 Sehnen der sogenannten Rotatorenmanschette stabilisiert und bewegt. Diese Sehnen verlaufen direkt um das Gelenk in einem engen knöchernen Kanal zwischen dem Oberarmkopf und dem Schulterdach (Akromion). Im Laufe des Lebens kann es dabei durch Verschleißerscheinungen zu einer zunehmenden Verengung dieses Kanals kommen, der zu schmerzhaften Entzündungen der Schleimbeutel und Sehnen führen kann. In fortgeschrittenen Fällen kann eine bleibende Schädigung der Rotatorenmanschette auftreten die zu einer anhaltenden schmerzhaft eingeschränkten Beweglichkeit des Schultergelenkes führt.
Meisten bestehen nächtliche Schmerzen beim Liegen auf der Schulter oder Schmerzen bei Abspreizen des Armes ab einem bestimmten Winkel. Die Schmerzen entstehen durch Kompression der Rotatorenmanschette und des darüber liegenden Schleimbeutels zwischen Oberarmkopf und Schulterdach. Die Beweglichkeit des Armes ist häufig schmerzhaft eingeschränkt. Manchmal tritt auch ein Kraftverlust auf.
Die Befragung und klinische Untersuchung ergibt bereits in den meisten Fällen den entscheidenden Hinweis auf ein Engpass-Syndrom. Knöcherne Veränderungen, die zu einer Einengung des Gleitkanals für die Supraspinatussehne führen, können durch spezielle Röntgenbilder festgestellt werden. Zum sicheren Nachweis einer Schädigung der Sehne ist in den meisten Fällen die Sonographie ausreichend, nur gelegentlich ist eine Kernspintomographie erforderlich.
In frühen Stadien kann häufig durch vorübergehende Schonung (Vermeiden von Überkopfarbeiten im schmerzhaften Bereich, kein Heben von Gewichten mit gestrecktem Arm), abschwellende und schmerzstillende Medikamente, lokale Eis- oder Wärmeanwendung sowie eine spezielle Krankengymnastik wieder eine schmerzfreie oder schmerzarme Situation erreicht werden. Sofern nach einigen Monaten konsequenter Behandlung eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung anhält oder ein Schaden der Sehne nachgewiesen ist, sollte eine operative Behandlung erfolgen.
Bei der Operation wird durch eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) beurteilt, ob eine Schädigung der Sehne vorliegt. Diese kann im gleichen Eingriff durch einen kleinen etwa 4-5 cm langen Hautschnitt oder rein arthroskopisch repariert werden. Wenn die Sehne keine wesentliche Schädigung aufweist, werden nur die Knochenkanten am Akromion (Schulterdach) geglättet.
Abb. 2: arthroskopische subacromiale Dekompression
Nach der Operation ist ein stationärer Aufenthalt von 2–3 Tagen erforderlich. Sofern keine Operation an der Sehne erforderlich war, ist keine spezielle Ruhigstellung notwendig, das Schultergelenk sollte aber für 4–6 Wochen geschont werden. Unterstützt werden kann die Nachbehandlung durch abschwellende Medikamente und lokale Eisanwendungen. Die Schmerzgrenze muss bei der Nachbehandlung grundsätzlich respektiert werden.
Bei etwa 90% der Patienten bilden sich die Beschwerden innerhalb von 3–6 Monaten zurück. In seltenen Fällen verbleibt eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung des Armes. Operationsbedingte Risiken wie Infektion, Nerven und Gefäßverletzungen sind selten.
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