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Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie Köpenick

Hallux rigidus

Hallux rigidus, Hallux flexus oder Hallux limitus sind verschiedene Bezeichnungen für eine Verschleißerkrankung des Grundgelenkes der Großzehe, die mit einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung derselben einhergeht. Wie bei Verschleißerkrankungen anderer Gelenke ist die Ursache oft nicht auszumachen, manchmal liegen Fehlstellungen der Großzehe, vorangegangene Verletzungen oder chronische Überlastungen zugrunde. Da die Großzehe ihre Beweglichkeit vor allem nach oben einbüßt, treten häufig Schmerzen beim Abrollen auf, welche zu einer deutlichen Einschränkung der Gehstrecke führen können. Vor allem Frauen beklagen häufig, dass Schuhe mit Absätzen nicht mehr getragen werden können. Regelmäßig finden sich auch Knochenwucherungen um das Grundgelenk der Großzehe, die zu einer äußerlich sichtbaren Deformierung und häufig auch zu Druckstellen und Schmerzen im Schuh führen können.

Diagnostik

Die Angaben über die Beschwerden und die klinische Untersuchung der Großzehe und des Gangbildes reichen oft schon aus, um die Diagnose eines Hallux rigidus zu stellen. Das genaue Ausmaß des Gelenkverschleißes des Großzehengrundgelenkes und der knöchernen Anbauten sowie eventuelle Fehlstellungen der Großzehe lassen sich aber erst an einem Röntgenbild feststellen. Solche Röntgenaufnahmen sollten am besten am stehenden Fuß aufgenommen werden. Gut ist es, die Bilder schon vor der Vorstellung hier von einem Hausarzt oder Orthopäden anfertigen zu lassen und zur Untersuchung mitzubringen.

 

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Behandlung

Da in der Regel die Abrollbewegung der Großzehe aufgrund des Gelenkverschleißes eingeschränkt und schmerzhaft ist, besteht der erste Behandlungsversuch im Einsatz versteifter oder auch speziell geformter Schuhsohlen und Einlagen, die ein Abrollen ohne wesentliche Bewegungen im Großzehengrundgelenk ermöglichen. Sollten störende knöcherne Wucherungen zu Druckstellen im Schuh führen, kann der Schuh an den entsprechenden Stellen aufgeweitet werden oder es werden Schuhe mit einem speziell weiten Vorfußbereich getragen. Es gibt bisher keine verlässliche Behandlung, die den Gelenkverschleiß verbessern könnte. Sollten die oben genannten Maßnahmen nicht zu einer ausreichenden Besserung führen, kann oft nur Operation eine Beschwerdelinderung bewirken.

Operative Behandlung

Abhängig vom Ausmaß des Gelenkverschleißes, von der Beweglichkeit und Stellung der Großzehe und von den körperlichen Anforderungen der Patienten stehen verschiedene Operationsverfahren zur Verfügung.

Leichtere Formen des Hallux rigidus lassen sich oft schon durch eine Abtragung der knöchernen Anbauten (Cheilektomie) behandeln, weil es hierdurch wieder zu einer Verbesserung der Beweglichkeit und der Abrollfähigkeit der Großzehe kommen kann. Dies wird in der Regel als ambulante Operation durchgeführt.

Ist der Gelenkverschleiß schon fortgeschrittener, lässt sich häufig trotzdem noch ein Erhalt des Gelenkes mit einer Verkürzung des 1. Mittelfußknochens erreichen.

Bei sehr fortgeschrittenem Verschleiß des Gelenkes und schon starker Bewegungseinschränkung der Großzehe ist die operative Versteifung des Großzehengrundgelenkes das Mittel der Wahl. Auch wenn diese Behandlungsoption zunächst drastisch klingt, führt sie doch in den allermeisten Fällen zu einer zuverlässigen Beschwerdelinderung, ohne dass das Abrollen im Schuh und damit das normale Gehen eingeschränkt wäre.

Nachbehandlung

Die meisten Operationen am Hallux rigidus führen wir im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthaltes von einem oder 2 Tagen durch. Sie erhalten am Tag nach der OP einen speziellen Abrollschuh sowie eine Einweisung durch die Mitarbeiter der Physiotherapieabteilung, wie man den Schuh benutzt und wie man an Gehstützen den operierten Fuß beim Gehen nur teilbelastet. Zudem wird das Laufen auf einer Treppe geübt. Eine solche Teilbelastung muss man nach der OP für ca. 2 Wochen, bei Versteifungsoperationen auch etwas länger einhalten. Die Fäden werden nach etwa 10-14 Tage durch Ihren behandelnden Chirurgen oder Orthopäden gezogen. Dieser wird auch die weitere Nachbehandlung übernehmen, Ihnen Röntgenbilder und gegebenenfalls auch weitere notwendige Behandlungen verordnen.

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Fax: (030) 3035 - 3308

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